Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen
Diese Begriffe beziehen sich auf die Möglichkeit, vonbestehenden Bauvorschriften abzuweichen, wenn sachliche Gründe vorliegen undöffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Beim Bau eines Bungalows inMassivbauweise oder eines barrierefreien Bungalows können Bauherren z. B. eineAusnahme beantragen, wenn Abstandsflächen nicht vollständig eingehalten werdenkönnen. Solche Abweichungen können Zeit und Kosten sparen, wenn sie gutbegründet sind. Ein Beispiel: Ein Grundstück in Hanglage kann durch eine Befreiungeffizienter genutzt werden.